Nutzung
Ergebnis
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Begriffe aus dem Tarif
- Dauerveranstaltung
- Täglich über mindestens sechs Tage, oder mindestens wöchentlich wiederkehrend, oder Serie von mindestens sechs Terminen in sechs Monaten desselben Veranstalters. Konzerttourneen zählen nicht – die laufen als Einzelveranstaltungen.
- Gruppen A–D
- A einfachste/einfache Betriebe und einfache Tanzcafés; B mittlere Betriebe, Tanzcafés, Kabaretts, Bars; C erstklassige Betriebe und Tanzcafés; D erstklassige Varietés und Bars. Die AKM stuft nach Konzession, Lage, Ausstattung, Tag-/Nachtbetrieb und Preisniveau ein.
- Bemessung
- Einvernehmlich festgestellte Durchschnittsbesucherzahl mal Grundpreis je Besucher, als Monatspauschale. Konsumationszwang: 20 % des Betrags gelten als Eintritt.
- Nicht abgebildet
- Buschenschank, Musikautomaten, Bäder, Camping, Friseur, Tanzschulen, Fahrzeuge, Garagen, Stiegenhäuser, Hotelzimmer, Videodarbietungen, Lautsprecherwagen – alle im selben Tarifblatt, bei Bedarf ergänzbar.