VG-Dauer AKM-Entgelt für Dauerveranstaltungen und Hintergrundmusik

Rechnet nach den Autonomen Tarifen für Dauerveranstaltungen der AKM, gültig ab 1. November 2025 (Quelle: akm.at, AT-DV-2025). Abgebildet sind die für Clubs, Lokale, Läden, Werkstätten, Büros, Messen und Public Viewing relevanten Tarifteile. Die Gruppeneinstufung (A–D) legt die AKM nach Art, Lage, Ausstattung und Preisniveau fest – hier ist sie eine Annahme.

Nutzung

Zuschläge

Ergebnis

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Begriffe aus dem Tarif

Dauerveranstaltung
Täglich über mindestens sechs Tage, oder mindestens wöchentlich wiederkehrend, oder Serie von mindestens sechs Terminen in sechs Monaten desselben Veranstalters. Konzerttourneen zählen nicht – die laufen als Einzelveranstaltungen.
Gruppen A–D
A einfachste/einfache Betriebe und einfache Tanzcafés; B mittlere Betriebe, Tanzcafés, Kabaretts, Bars; C erstklassige Betriebe und Tanzcafés; D erstklassige Varietés und Bars. Die AKM stuft nach Konzession, Lage, Ausstattung, Tag-/Nachtbetrieb und Preisniveau ein.
Bemessung
Einvernehmlich festgestellte Durchschnittsbesucherzahl mal Grundpreis je Besucher, als Monatspauschale. Konsumationszwang: 20 % des Betrags gelten als Eintritt.
Nicht abgebildet
Buschenschank, Musikautomaten, Bäder, Camping, Friseur, Tanzschulen, Fahrzeuge, Garagen, Stiegenhäuser, Hotelzimmer, Videodarbietungen, Lautsprecherwagen – alle im selben Tarifblatt, bei Bedarf ergänzbar.