VG-Tarif AKM-Aufführungsentgelt für Einzelveranstaltungen

Rechnet nach dem Autonomen Tarif für Einzelveranstaltungen der AKM, gültig ab 1. November 2025 (Quelle: akm.at, AT-EV-2025-1). Ergebnis ist eine Vorabschätzung für die Kalkulation – verbindlich ist ausschließlich die Rechnung der AKM.

Veranstaltung

Abrechnungsart
Zuschläge und Ermäßigungen

Ergebnis

–

Ablauf und Fristen

  1. Anmeldung über das Online-Formular im AKM-Portal mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung; bei kurzfristiger Ansetzung spätestens 24 Stunden vorher mit Hinweis auf die Kurzfristigkeit.
  2. Wahl der Prozentabrechnung muss 3 Tage vor der Veranstaltung erklärt werden, sonst gilt der Pauschaltarif.
  3. Ohne vorherige Bewilligung gilt die Aufführung als unbefugt: doppeltes Entgelt plus Erhebungskosten (§ 87 UrhG); Rahmenvertrags-Ermäßigungen entfallen.
  4. Prozentabrechnung: Einnahmenabrechnung spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung; Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnung.
  5. Programmmeldung (Setlist) nachreichen – sie entscheidet, an wen die AKM verteilt. Nur bei reinem Eigenrepertoire ohne Gesellschaftsbindung entfällt die Pflicht, und nur bei Nachweis aller Beteiligten.